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Jährliches Dokument

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen alle Unternehmen, deren Aktien im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, einmal jährlich ein Dokument erstellen, welches alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Sie erreichen die von der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2009 veröffentlichten Informationen über folgende Links:
 

Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG

Hauptversammlung

Jahres- und Konzernabschluß

Quartalsberichte 2009

Directors' Dealings § 15a WpHG

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats haben im Jahr 2009 keine Transaktionen vorgenommen

Unternehmenskalender

  • 31. März 2010 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2009
  • 12. Mai 2010 Veröffentlichung Q1-Bericht
  • 27. Mai 2010 Hauptversammlung 2010
  • 12. August 2010 Veröffentlichung Q2-Bericht
  • 10. November 2010 Veröffentlichung Q3-Bericht

Sollte eine der Informationen nicht abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf Anfrage gebührenfrei zu.

Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet sein können.

Für Rückfragen steht Ihnen das Investor Relations Team gerne zur Verfügung.



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Funkwerk, AG Im Funkwerk 5, D-99625 Kölleda/Thüringen