Nach § 10 Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen alle Unternehmen,
deren Aktien im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, einmal
jährlich ein Dokument erstellen, welches alle Informationen enthält
bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen
zwölf Monaten auf Grund gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher
Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt
hat.
Sie erreichen die von der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2009 veröffentlichten Informationen über folgende Links:
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats haben im Jahr 2009 keine Transaktionen vorgenommen